Sprungmarken:

Pfeil
Waldbesitzer - Header-2

Förderung und Zuschüsse für Waldbesitzer
Finanzielle Förderung in Bayern

Sie sind als Waldbesitzer bereit, einen Beitrag zum Umweltschutz, zum Aufbau zukunftsfähiger Wälder oder Wegebau zu leisten? Dann wird Ihnen dieses Engagement, das sie zum Wohl der Allgemeinheit über das Eigeninteresse hinaus erbringen, finanziell honoriert.

Förster berät Waldbesitzer im Waldbau
Zoombild vorhanden

Für Waldbesitzer gibt es viele Förderungsmöglichkeiten, z.B. im Waldbau (Foto: T. Bosch, LWF).

Außerdem erhalten Sie Unterstützung bei Katastrophenschäden. Die finanzielle Förderung von EU, Bund und Freistaat soll einen Anreiz bieten, notwendige Maßnahmen auch dann durchzuführen, wenn sie nicht kostendeckend sind. Das Bewirtschaftungsinteresse ist der Garant für die Pflege und den Schutz des Waldes und somit für den dauerhaften Erhalt seiner Schutz- und Erholungsfunktionen.

Ansprechpartner zum Förderantrag und aktuellem Stand der Förderung sind unsere Revierförster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor Ort.

Förderung waldbaulicher Maßnahmen

Antragsberechtigt sind Besitzer land- und forstwirtschaftlicher Flächen.
Eine detaillierte Übersicht der waldbaulichen Maßnahmen finden Sie in der Anlage zur WALDFÖPR 2007.

Förderung der Walderschließung

Um einen Wald bewirtschaften zu können, muss er mit Wegen erschlossen sein. Ohne Forstwege ist die Pflege und nachhaltige und naturnahe Nutzung der Wälder heute nicht mehr möglich. Gleichzeitig dienen die Wege der Allgemeinheit zur Erholung.
Der Bau von Forstwegen im Privat- und Körperschaftswald wird finanziell gefördert.

Förderung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse

Mit der Förderung sollen die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in ihren Aufgaben nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) unterstützt werden.

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)

Das VNP Wald honoriert durch Zuwendungen freiwillige Leistungen, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte für den Natur- und Artenschutz in Wäldern erbringen.

Wenn Sie Fragen oder Interesse haben an dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald teilzunehmen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder die Untere Naturschutzbehörde.

Seite als Favorit speichern

Fügen Sie diese Seite zu Ihren Favoriten hinzu:

* Pflichtfelder

RSS-Feed der Bayerischen Forstverwaltung abonnieren

So verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr. Unser RSS-Feed "Nachrichten der Bayerischen Forstverwaltung" informiert Sie kostenlos über unsere aktuellen Beiträge.

Aufruf des RSS-Feeds