Der Jagdschein - das "Grüne Abitur"
Jägerprüfung
Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis (Jagdschein). Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.
Jägerprüfungsstandorte in Bayern (Bild: StMELF)
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Jägerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben.
Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut. (Kontaktdaten am Ende der Seite)
Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Die Jägerprüfung in Bayern wurde 2007 organisatorisch grundlegend neu konzipiert. Der Rahmen wird durch die Prüfungsordnung vom 22.01.2007 festgelegt.
Wichtige Hinweise
- Bitte verwenden Sie für die Anmeldung unsere überarbeiteten Formulare (Stand: 11/2009)
- Anmeldung zur nächsten Jägerprüfung 1/2012: bis spätestens Montag, den 16. Januar 2012
- Nicht vergessen! Ab 2010 ist für die Zulassung zur Jägerprüfung zusätzlich der Besuch eines Schießkinos erforderlich
Termine - Jägerprüfung
| 2011 | JP 1/2011 | JP 2/2011 | JP 3/2011 | JP 4/2011 |
|---|---|---|---|---|
| Anmeldeschluss | 17.01.2011 | 11.04.2011 | 25.07.2011 | 10.10.2011 |
| schriftlicher Teil | 15.02.2011 | 10.05.2011 | 23.08.2011 | 08.11.2011 |
| mündlicher Teil | KW 09/2011 | KW 21/2011 | KW 36/2011 | KW 47/2011 |
| praktischer Teil | KW 11/2011 | KW 23/2011 | KW 38/2011 | KW 49/2011 |
| 2012 | JP 1/2012 | JP 2/2012 | JP 3/2012 | JP 4/2012 |
|---|---|---|---|---|
| Anmeldeschluss | 16.01.2012 | 10.04.2012 | 23.07.2012 | 08.10.2012 |
| schriftlicher Teil | 14.02.2012 | 08.05.2012 | 21.08.2012 | 06.11.2012 |
| mündlicher Teil | KW 09/2012 | KW 21/2012 | KW 36/2012 | KW 47/2012 |
| praktischer Teil | KW 11/2012 | KW 24/2012 | KW 38/2012 | KW 49/2012 |
| 2013 | JP 1/2013 | JP 2/2013 | JP 3/2013 | JP 4/2013 |
|---|---|---|---|---|
| Anmeldeschluss | 21.01.2013 | 02.04.2013 | 29.07.2013 | 07.10.2013 |
| schriftlicher Teil | 19.02.2013 Achtung: Mündlicher Teil ausnahmsweise früher |
30.04.2013 | 27.08.2013 | 05.11.2013 |
| mündlicher Teil | KW 09/2013 | KW 20/2013 | KW 37/2013 | KW 47/2013 |
| praktischer Teil | KW 11/2013 | KW 23/2013 | KW 39/2013 | KW 49/2013 |
JP=Jägerprüfung, KW=Kalenderwoche
Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin (gilt auch für die Wiederholung des mündlichen oder praktischen Prüfungsteils).
Termine - Falknerprüfung
Die Falknerprüfung findet jährlich zu Jahresbeginn zentral an der Bayerischen Waldbauernschule in Goldberg statt.
Nächster Termin: 25./26./27.01.2012, Anmeldeschluss: 27.12.2011
Formulare
Fragenkatalog zum schriftlichen Teil der Jägerprüfung
Zur Vorbereitung für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung können Sie sich hier mit allen Fragen und Antworten vertraut machen. Für die schriftliche Prüfung werden jeweils 100 Fragen aus diesem Fragenkatalog ausgewählt.
Fragenkatalog zum schriftlichen Teil der Jägerprüfung (als Gesamt-Dokument)
Fragenkatalog unterteilt nach Sachgebieten
Tipp: Sparen Sie doch Papier, indem Sie zwei Seiten auf ein Blatt drucken (druckerabhängig).
Hinweise zum Fragenkatalog
Die rechtliche Grundlage für die Jägerprüfung in Bayern ist die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO) in der jeweils gültigen Fassung. Nach diesen Vorgaben richtet sich auch die Durchführung des schriftlichen Teils der Jägerprüfung. Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten hat als Grundlage für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung in Bayern einen Fragenkatalog im Antwort-Wahl-Verfahren (multiple-choice) erstellt. Inhaltlich ist der Fragenkatalog entsprechend den Vorgaben der JFPO in 6 Sachgebiete gegliedert.
Mit der Veröffentlichung des Fragenkatalogs wird es den Prüfungsbewerbern ermöglicht, sich im Rahmen der Vorbereitung auf die schriftliche Jägerprüfung mit den Fragen und Antworten vertraut zu machen und Schwerpunkte für die Vorbereitung zu erkennen.
Für die bei der schriftlichen Prüfung zu bearbeitenden Fragebögen wählt die Prüfungsbehörde jeweils 100 Fragen aus dem Fragenkatalog aus. Auf die Sachgebiete 1-5 entfallen dabei jeweils 16 Fragen, aus dem Sachgebiet 6 werden 20 Fragen gestellt. Die Antwortvorschläge sind durch Buchstaben (a, b, c, d, e, f) gekennzeichnet. Zusätzlich erhält jeder Prüfungsbewerber ein separates Antwortblatt. Auf dem Antwortblatt finden sich die jeweiligen Nummern der Fragen. Zu jeder Fragennummer wird die aus den Antwortalternativen a, b, c, d, e, f für richtig erachtete Auswahl von Antworten auf den dazu vorgesehenen Feldern angekreuzt.
Das Ankreuzen von Feldern auf dem Antwortblatt ist dabei so vorzunehmen, dass jedes Kreuz eindeutig einem einzigen Feld zugeordnet werden kann. Andernfalls, d. h. insb. wenn die vorgegebene Feldumrandung beim Ankreuzen nicht eingehalten wird, gilt das jeweilige Kreuz als nicht vorhanden und wird für keines der in Betracht kommenden Felder als Antwort gewertet.
Die Änderung der Reihenfolge der vorgegebenen Fragen und der vorgegebenen Antworten sowie notwendige redaktionelle bzw. textliche Änderungen bleiben vorbehalten.
Der Fragenkatalog wird bei Bedarf aktualisiert bzw. inhaltlich überarbeitet.
Hinweis für die schriftliche Prüfung
Das Prüfungsergebnis wird nur anhand der Angaben auf dem Antwortblatt ermittelt!
Muster eines korrekt ausgefüllten Antwortblattes
89 KB
Wenn Sie zur Übung einmal ein Antwortblatt ausfüllen wollen, finden Sie hier das Muster eines leeren Antwortblattes:
Muster eines leeren Antwortblattes
85 KB
Kontakt
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut
Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde
Schwimmschulstr. 23
84034 Landshut
E-Mail: jaegerpruefung@aelf-la.bayern.de
Tel: 0871-96228-16
Fax: 0871-96228-22
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