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Jäger am Ansitz

Zur Situation der Waldverjüngung
Forstliches Gutachten

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt). In den Gutachten werden die Situation der Waldverjüngung sowie ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden erfasst und bewertet.

Inventuraufnahmen zum Forstlichen Gutachten (Foto: Franz Etschmann, StMELF)Zoombild vorhanden

Inventuraufnahmen zum Forstlichen Gutachten (Foto: F. Etschmann, AELF Weilheim)

Wesentliche Grundlage der Forstlichen Gutachten sind die Ergebnisse einer systematisch durchgeführten Verjüngungsinventur.

Die Forstbehörden stellen die Gutachten den betroffenen Jagdgenossen, Eigenjagdbesitzern und Revierinhabern sowie den unteren Jagdbehörden und Jagdbeiräten im Vorfeld der Drei-Jahres-Abschussplanung für Rehwild zur Verfügung.
Sie sind für die Beteiligten ein wichtiges Hilfsmittel zur Aufstellung sowie zur Bestätigung bzw. Festsetzung der Abschusspläne. Das Verfahren der Forstlichen Gutachten gibt es seit 1986.

Pressemitteilung: Forstverwaltung erstellt Gutachten 2012

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012

Die Bayerische Forstverwaltung erstellt im Jahr 2012 zum zehnten Mal seit 1986 für die rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. In den Gutachten äußern sich die Forstbehörden zum Zustand der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation in den Hegegemeinschaften und geben Empfehlungen zur künftigen Abschusshöhe ab. Die Forstlichen Gutachten 2012 sollen die Beteiligten vor Ort in die Lage versetzen, für die Schalenwild-Abschussplanperiode 2013/16 einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.

Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens
Das Verfahren wurde im Vorfeld der Forstlichen Gutachten 2012 unter enger Einbindung der beteiligten Verbände weiterentwickelt, um die Aussagekraft der Gutachten weiter zu erhöhen und ihre Akzeptanz zu stärken. So werden u. a. im Rahmen der Hegegemeinschaftsgutachten erstmals für viele Jagdreviere ergänzende Revierweise Aussagen getroffen. Bei der Auswertung der Verjüngungsinventur werden nun auch die unverbissenen Pflanzen dargestellt sowie zusätzliche Auswertungen durchgeführt.
Weiterentwickeltes Forstliches Gutachten pdf 225 KB

Zeitablauf

März bis Mai 2012: Außenaufnahmen der Verjüngungsinventur.
Mai bis Juni 2012: Auswertung der aufgenommenen Daten.
Juli 2012: Versand der Ergebnisse der Verjüngungsinventur an die Beteiligten und Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme.
August bis September 2012: Erstellen der Gutachten.
Oktober/November 2012: Bekanntgabe der Forstlichen Gutachten.

Ergänzende Revierweise Aussagen
Ab 2012 werden die Forstlichen Gutachten für die Hegegemeinschaften durch Revierweise Aussagen zur Verjüngungssituation ergänzt. Die Forstbehörden erstellen für alle Jagdreviere in den Hegegemeinschaften, bei denen im vorangegangenen Gutachten die Verbissbelastung als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ bewertet wurde (= „rote“ Hegegemeinschaften), Revierweise Aussagen. Ein gesonderter Antrag ist hier nicht notwendig.

In den „grünen“ Hegegemeinschaften (Wertung der Verbissbelastung im vorangegangen Gutachten als „günstig“ oder „tragbar“) werden ergänzende Revierweise Aussagen dagegen nur erstellt, wenn dies für das einzelne Jagdrevier von zumindest einem Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber, einzelne Jagdgenossen) beantragt wird. Der Antrag soll bis zum 29. Februar 2012 schriftlich oder zur Niederschrift beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage für die Erstellung der Forstlichen Gutachten ist der Artikel 32 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG):

  • "Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen. Den zuständigen Forstbehörden ist vorher Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage eines forstlichen Gutachtens über eingetretene Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken zu äußern und ihre Auffassung zur Situation der Waldverjüngung darzulegen."

Wesentlicher Maßstab bei der Bewertung der Verjüngungssituation sind der im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) formulierte Grundsatz "Wald vor Wild" und das sogenannte "Waldverjüngungsziel" des Bayerischen Jagdgesetzes:

  • "Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen, einen standortsgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes "Wald vor Wild" zu bewahren oder herzustellen." (Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 BayWaldG)
  • "Die Bejagung soll insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen." (Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 BayJG)

Erstellung der Forstlichen Gutachten

Die Forstlichen Gutachten werden mit folgendem Ablauf erstellt:

  • Vor dem Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr wird auf rund 22.000 systematisch ausgewählten Waldverjüngungsflächen eine Inventur zur Verjüngungssituation durchgeführt. Die Jagdgenossen und Jäger können an den Inventuraufnahmen teilnehmen, um sich direkt vor Ort ein Bild zu verschaffen.
  • Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) wertet die Inventurdaten aus und leitet die Ergebnisse an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weiter.
  • Die Ämter stellen die Inventurergebnisse vorab den betroffenen Jagdvorständen, Eigenjagdbesitzern und Revierinhabern zur Verfügung, die dazu Stellung nehmen können.
  • Auf Basis der Ergebnisse der statistisch abgesicherten Verjüngungsinventur, der Stellungnahmen der Beteiligten und anderer Erkenntnisse, wie zum Beispiel aus Revierbegängen oder Weiserflächen, werden dann von den Forstfachleuten die Forstlichen Gutachten erstellt. In den Gutachten wird u.a. die Verbissbelastung in der Hegegemeinschaft in vier Stufen bewertet ("günstig", "tragbar", "zu hoch" oder "deutlich zu hoch") und eine Abschussempfehlung abgegeben ("deutlich senken", "senken", "beibehalten", "erhöhen" oder "deutlich erhöhen").
  • Die Beteiligten erhalten dann im Herbst das Forstliche Gutachten für die jeweiligen Hegegemeinschaften, um auf einer fundierten Basis die Drei-Jahres-Abschussplanung im kommenden Frühjahr durchführen zu können.

Forstliches Gutachten 2009

Karte über die Wertung der Verbissbelastung durch die ÄELF (Bild: StMELF)Zoombild vorhanden

Karte: Verbissbelastung (Quelle: StMELF)

Forstminister Helmut Brunner hat am 28. Oktober 2009 die Ergebnisse der Forstlichen Gutachten 2009 im Bayerischen Landtag vorgestellt.

Der Verbiss an jungen Waldbäumen durch Rehe, Hirsche und Gämsen hat nach dem Anstieg bei der letzten Erhebung vor drei Jahren wieder abgenommen. Bayernweit ist der Anteil abgebissener Leittriebe bei Nadelbäumen von 8 auf 6 Prozent zurückgegangen, bei Laubbäumen von 28 auf 24 Prozent. Der Minister rief die bayerischen Jäger auf, in ihren Bemühungen nicht nachzulassen, denn: "Wir müssen unsere Wälder in stabile und möglichst naturnahe Mischwälder umbauen, um sie fit zu machen für den Klimawandel." Die dazu nötigen Laubbäume und die gerade im Bergwald unverzichtbare Tanne seien aber vielerorts noch deutlich durch Schalenwildverbiss beeinträchtigt.

Hinter den landesweiten Durchschnittswerten verbergen sich laut Brunner große regionale Unterschiede. In vielen Fällen habe sich gezeigt, dass rasch Verbesserungen möglich sind, wenn Jäger und Waldbesitzer gut zusammenarbeiten und Abschuss-Schwerpunkte setzen. So kann nach Aussage des Ministers in 48 Prozent der 747 Hegegemeinschaften die Abschusshöhe beibehalten oder sogar gesenkt werden. Das sind 13 Prozentpunkte mehr als bei der letzten Erhebung. Insgesamt ist aber noch in 64 Prozent der Hegegemeinschaften die Verbissbelastung zu hoch. Hier müsse noch effektiver bejagt werden.

Frühere Gutachten

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2006

Der Verbiss an jungen Waldbäumen durch Schalenwild hatte im Jahr 2006 nach dem Rückgang in den letzten Jahren wieder zugenommen. Bayernweit war gegenüber 2003 der Anteil abgefressener Leittriebe bei Nadelbäumen von fünf auf acht Prozent gestiegen, bei Laubbäumen von 22 auf 28 Prozent.

Forstliches Gutachten 2006 pdf 7,6 MB

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2003

Zum siebten Mal seit 1986 wurden im Jahr 2003 die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung erstellt. Der durchschnittliche Leittriebverbiss lag bei den Nadelbäumen bei fünf Prozent, bei den Laubbäumen bei 22 Prozent.

Forstliches Gutachten 2003 pdf 7,6 MB

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2000

Im Jahr 2000 wurden die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung zum sechsten Mal erstellt. Gegenüber 1997 hatte sich der durchschnittliche Leittriebverbiss bei allen Baumarten von 17 auf 14 Prozent und bei den Laubbäumen von 29 auf 23 Prozent verringert.

Forstliches Gutachten 2000 pdf 1,7 MB