Viele Gründe dafür und keine dagegen
Energieträger Holz - Renaissance der Biomasse
Energieholz ist der bedeutendste erneuerbare Energieträger in Bayern.
Die Verbrennung von Holz als Brennholz, Pellets oder Hachschnitzel läuft im Gegensatz zu der von Öl, Gas und Kohle in einem CO2- neutralen Kreislauf. Das bei der Verbrennung freigesetzte Kohlendioxid wird vom nachwachsenden Wald wieder aufgenommen.

Holz im klimaneutralen Kreislauf (Grafik: Hopf, LWF)
Energie aus Holz - Renaissance einer alten Holznutzung
Holz als Brennholz zu verheizen kann wohl als die älteste Verwendung von Holz gelten. Weltweit steht die Nutzung des Waldes als Lieferant von Brennholz immer noch an erster Stelle. Auch in Bayern erlebt die Energieholz eine Renaissance. Biomasse ist in Bayern nach der Wasserkraft der wichtigste regenerative Energieträger. Holz stellt dabei den mit Abstand wichtigsten Biobrennstoff dar. In knapp 1,8 Mio. Öfen wird in Bayern Brennholz verfeuert. Auf diese Weise werden jährlich mehr als 2 Mrd. Liter Heizöl eingespart.
Entscheidend für den Heizwert des Brennholzes ist der Wassergehalt des Holzes. Ist viel Wasser enthalten (frisches, feuchtes Holz), geht ein großer Teil der Energie für Verdampfungsprozesse verloren, bevor Wärmeenergie abgegeben wird. Bei fachgerechter Lagerung stellt sich in unseren Breitengraden ein Wassergehalt von etwa 15 % ein (d.h. nur 15 % des Gewichtes eines Scheites macht das enthaltene Wasser aus). Das Holz ist dann "trocken" und kann gut verbrannt werden.
Die gängige Maßeinheit für Brennholz ist der Raummeter oder Ster. Dafür werden 1 Meter lange Scheite oder Stammteile auf einen Stapel geschichtet. Ein 1 Meter hoher und 1 Meter breiter Stapel entspricht dann genau einem Raummeter. Die Menge entspricht rund 0,7 Kubikmeter Holz (ohne Zwischenräume gerechnet!). Bei 20 % Holzfeuchte kann ein Raummeter Fichtenholz etwa 150 Liter, ein Raummeter Buchenholz, wegen seines höheren Gewichtes, etwa 200 Liter Heizöl ersetzen.
Brennholz: Viele Gründe für und keine gegen das Heizen mit Holz
Für die Renaissance des Energieträgers Holz gibt es gute Gründe. Holz fällt bei der Waldpflege in ausreichender Menge an und wächst vor unserer Haustür ständig nach - in Bayerns Wäldern wächst nach BWI2 ein Kubimeter pro Sekunde. Das entspricht einem Heizäquivalent von 220 bis 280 Litern Heizöl. Vor allem aber wird bei der Verbrennung mit moderner Heiztechnik die Atmosphäre nicht zusätzlich belastet. Nur soviel Kohlendioxid wird in die Luft abgegeben, wie das Holz vorher durch sein Wachstum der Atmosphäre entzogen hat. Die Förderung nachwachsender Rohstoffe ist deshalb ein Kernziel bayerischer Forstpolitik. Der Freistaat Bayern und die Bundesregierung fördern Energieholz durch Förderprogramme.
Zuschüsse für Holzzentralheizungen
Die "Richtlinien zu Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" fördern unter anderem Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse. Sowohl Scheitholz als auch Hackschnitzel- und Pelletheizungen zählen dazu. Das "Marktanreizprogramm" läuft bis 31. Dezember 2006.
Für Scheitholzkessel ab 15 kW Nennwärmeleistung werden 50 €/kW ausbezahlt, wenn sie dem Stand der Technik entsprechen und eine Leistungs- und Feuerungsregelung vorweisen können. Auflage hierfür ist aber, dass ein Pufferspeicher von mindestens 55 Liter pro kW in die Heizanlage integriert wird. Erreicht der Kessel einen Wirkungsgrad von 90%, so werden mindestens 1.500 € ausbezahlt.
Die automatisch beschickten Hackschnitzel- und Pelletheizungen bis zu 100 kW werden pro kW mit 60 € bezuschusst. Anlagen, die einen Kesselwirkungsgrad von 90 % und mehr erreichen, erhalten eine Mindestförderung von 1700 € Gefördert wird bereits ab einer Nennwärmeleistung von 8 kW.
Automatisch beschickte Kessel mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW werden durch Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Auf das zinsgünstige Darlehen wird ein Teilschulderlass gewährt in Höhe von 60 € je kW, maximal aber 275.000 € je Einzelanlage. Zugehörige Nahwärmenetze werden mit 50 € je Meter Rohrlänge bezuschusst, wenn sie einen Mindestwärmeabsatz von 1,5 MWh pro Jahr und Meter Rohrlänge aufweisen können.
Einzelfeuerstätten (Kamin- oder Kachelöfen) sind nicht förderfähig. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, kleinere und mittlere Unternehmen als auch Kommunen und eingetragene Vereine.
Mit dem Vorhaben darf nicht vor Antragstellung begonnen werden.
Die ausführlichen Richtlinien und die Anträge gibt es beim:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Postfach 5160, 65726 Eschborn
Tel. 0 61 96 / 908 -625
Zuschüsse für Biomasseheizwerke
... mit einem Mindest-Jahresenergiebedarf von 500 MWh
Die Förderung von Biomasseheizwerken erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung und orientiert sich am Wärmebedarf. Sie beträgt 40 Euro pro Jahr und Megawattstunde. Für Wärmetrassen gibt es 25 Euro pro Meter. Gefördert werden Biomasseheizwerke zur Verfeuerung fester Biomasse ab einer jährlichen Wärmeabnahmemenge von 500 Megawattstunden. Die Zuschüsse des Freistaats können mit Mitteln aus dem Marktanreizprogramm des Bundes bis zu einem Gesamtfördersatz von 30 Prozent kombiniert werden. Bewilligt werden die Fördermittel vom Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing.
Die ausführlichen Richtlinien und die Anträge gibt es beim:
Technologie- und Förderzentrum (TFZ), Schulgasse 18, 94315 Straubing
Tel. 09421/ 300-214
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