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Die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung

Die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung sind bei Ausübung der Forstaufsicht (Art. 29 Waldgesetz für Bayern - BayWaldG) und bei anderen hoheitliche Aufgaben für Dritte schon äußerlich an der von ihnen getragenen Dienstkleidung erkennbar.

Revierleiterin der Bayerischen Forstverwaltung (Bild: D. Nowak, AELF Neumarkt)
Zoombild vorhanden

Revierleiterin der Bayerischen Forstverwaltung (Bild: D. Nowak, AELF Neumarkt)

Das Hoheitsabzeichen des Freistaats Bayern wird dabei am linken Oberarm der Dienstkleidungsoberbekleidung getragen. Zusätzlich schmückt die Wort- und Bildmarke der Bayerischen Forstverwaltung alle Dienstkleidungsbestandteile (Außendienstjacke, Fleeceweste, Fleecejacke, Diensthemd und Diensthose).

Unternehmen, die Beschäftigte der Bayerischen Forstverwaltung mit zum äußeren Erscheinungsbild der Dienstkleidungskollektion passenden zusätzlichen Bekleidungsstücken (z. B. Poloshirts) beliefern wollen, wird die Wort- und Bildmarke unter bestimmten Auflagen kostenlos zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch informieren wir unsere Beschäftigten über Angebote, die mit der Wort- und Bildmarke der Bayerischen Forstverwaltung versehen sind. Weitergehende Auskünfte und Informationen erhalten interessierte Unternehmen unter:

poststelle@stmelf.bayern.de

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